Veranstalter der Oster-Tombola 2026 (nachfolgend „Gewinnspiel“) ist der Rotary Rottenburg Gemeindienst e. V., c/o Simon Welsch, Steinhilbenstraße 4, 72108 Rottenburg am Neckar.
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen.
1. Teilnahme
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist durch Erwerb eines Tombola-Loses möglich. Der Erwerb mehrerer Tombola-Lose je Teilnehmer ist zulässig. Je Tombola-Los erwirbt jeder Teilnehmer zugleich ein hartgekochtes, buntes Bio-Ei vom regionalen Hofgut Martinsberg, Rottenburg. Der Kaufpreis je Los und Bio-Ei beträgt 5,- €.
2. Teilnahmeberechtigung
Ausschließlich teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen.
3. Ausschluss von Teilnehmern
Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen sind Vereinsmitglieder des Rotary Rottenburg Gemeindienst e. V. und des Rotary Clubs Rottenburg.
4. Gewinnspiel-Webseite
Für das Gewinnspiel ist eine Webseite eingerichtet. Alle relevanten Informationen werden auf dieser Webseite veröffentlicht.
Die Webseite ist unter folgender Webadresse erreichbar:
https://event.rcrottenburg.de/oster-tombola-2026/
5. Spielende
Tombola-Lose / Eier können bis zum 07.04.2026 erworben werden. Es werden maximal 2.000 Lose / Eier verkauft.
6. Gewinn
Es gibt 3 Hauptgewinne:
Weitere Gewinne gibt es, wenn diese bis zum Spielende von Sponsoren oder Spendern zur Verfügung gestellt werden.
7. Verlosung
Die Gewinner werden unter sämtlichen Teilnehmern, die die vorstehenden Bedingungen erfüllen, per Zufallslos ermittelt.
Die Auslosung findet am 08.04.2026 statt. Teilnehmer können anhand ihrer Losnummer auf der Gewinnspiel-Webseite ab dem 09.04.2026 prüfen, ob sie gewonnen haben.
Die Gewinne sind am 24.04.2026 bei Berner Torantriebe GmbH, Graf-Bentzel-Straße 68, 72108 Rottenburg am Neckar abzuholen; die genauen Abholzeiten werden auf der Gewinnspiel-Webseite bekannt gegeben. Eine Abholung der Hauptgewinne wird mit den jeweiligen Gewinnern separat vereinbart.
Sollte sich ein Gewinner bis zum 24.04.2026 nicht melden oder den Gewinn nicht abholen, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird nach demselben Vorgehen im Anschluss ein Ersatzgewinner ausgelost. An der Ersatzgewinnerauslosung nehmen nur Losnummern teil, denen in der ersten Auslosung kein Gewinn zugeordnet war.
Etwaige Ersatzgewinner sowie der Abholtermin für die Ersatzgewinner werden ab dem 01.06.2026 auf der Gewinnspiel-Webseite bekannt gegeben. Sollte sich der Ersatzgewinner nicht melden oder den Gewinn nicht abholen, verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Eine zweite Ersatzgewinnerauslosung erfolgt nicht; verbleibende Gewinne werden durch den Veranstalter verkauft, der Verkaufserlös kommt dem gewählten Spendenzweck zugute.
Für die Richtigkeit der von einem Gewinner angegebenen Kontaktdaten ist der Teilnehmer verantwortlich. Eine Barauszahlung, Auszahlung in anderen Sachwerten oder Tausch der Gewinne ist nicht möglich.
8. Gewinnverwendung / Spendenzweck
Der durch die Oster-Tombola erzielte Gewinn wird an den Verein Clowns im Dienst e. V., Steinlachallee 76, 72072 Tübingen (VR 381888 beim Amtsgericht Tübingen) gespendet.
9. Zusätzliche Datenschutzhinweise
Verantwortlicher:
Für die Datenerhebung und Verarbeitung im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel verantwortlich ist der Rotary Rottenburg Gemeindienst e. V.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Fragen zum Datenschutz oder im Falle von Beschwerden können gerichtet werden an: datenschutz@rcrottenburg.de
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung:
Die personenbezogenen Daten der Gewinner werden allein zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet. Die Pflichtangaben Vorname, Nachname, E-Mailadresse, Telefonnummer werden zur Übermittlung weiterer Informationen an den Gewinner benötigt. Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Speicherdauer:
Sämtliche Daten der Gewinner, die im Rahmen des Gewinnspiels erhoben wurden, werden spätestens mit Ablauf des 31.12.2029 gelöscht.
Deine Rechte als betroffene Person:
Es besteht ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die den Gewinner betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde:
Es besteht das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die Ansicht besteht, dass die Verarbeitung der den Teilnehmer betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann bei der Aufsichtsbehörde Baden-Württemberg geltend gemacht werden, die für den Rotary Rottenburg Gemeindienst e. V. zuständig ist oder bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in welchem der Teilnehmer seinen Wohnsitz hat.
Verpflichtung der Bereitstellung:
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Sie ist allerdings für die Teilnahme am Gewinnspiel im Falle eines Gewinns erforderlich. Mögliche Folge der Nichtbereitstellung ist, dass eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich ist.
10. Ausschluss des Rechtsweges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
11. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn Schwierigkeiten auftreten, welche die Integrität des Gewinnspiels gefährden.
Rotary Rottenburg Gemeindienst e. V., Rottenburg, 01.03.2026